Alle aufgeführten Preise der vier Beratungsbereiche sind Nettopreise (zzgl. 19% MwSt).
Beratungen: 55 € / Std. für Privatkunden, 70 € / Std. für Geschäftskunden.
Messungen: 60* € / Std. für Privatkunden, 75* € / Std. für Geschäftskunden.
bis 80m² = 500 €*
von 80m²- 150m² = 850 €*
von 150m²- 220m² = 1400 €*
von 220m²- 300m² = 2000 €*
bis 80m² = 850 €*
von 80m²- 150m² = 1600 €*
von 150m²- 220m² = 2400 €*
von 220m²- 300m² = 3200 €*
Vorträge zwischen 100 € und 300 € pro Veranstaltung.
Seminare zwischen 50 € und 250 € pro Person für 1-3 Tage.
Alle Preise gelten für eine Breitband bzw. Erstanalyse nach dem Standard der baubiologischen Messtechnik. BM2008* Weiterführende Messungen werden einzeln nach Bedarf berechnet. Die Kosten für Laboruntersuchungen und Analysemedien werden (zzgl. 19 %MwSt) an den Kunden weitergegeben. Eine Fahrkostenpauschale von 0,50 Euro/Km wird bis zu einem Auftragsumfang von 300€ erhoben. Darüber sind zwei Ortstermine anfahrtskostenfrei. Bei weiteren Terminen werden die Anfahrtskosten gesondert berechnet! Bei Langzeitmessungen, die länger als 24 Stunden dauern, wird eine Tagespauschale für die Nutzung des Messgeräts in Höhe von mindestens 10 Euro berechnet. Die Erarbeitung eines Messberichtes und die Sanierungsempfehlung bei evtl. festgestelltem Sanierungsbedarf nach (SBM 2008) werden extra berechnet.
Stundenpreis 55 €
Für diese Maßnahmen können öffentliche Zuschüsse beantragt werden. (KfW, BAFA, usw.)
bis 120 m² Wohnfläche = 650 €
121 m² - 180 m² Wohnfläche = 800 €
181 m² - 250 m² Wohnfläche = 1000 €
251 m² - 350 m² Wohnfläche = 1200 €
351 m² - 450 m² Wohnfläche = 1400 €
451 m² - 600 m² Wohnfläche = 2000 €
Die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises erfolgt ausschließlich im Rahmen einer Vor-Ort-Energieberatung und kostet 55 € Bearbeitungsgebühr.
Vor Ort Beratung & Messung: 55 € / Std. + Laborgebühr + Mwst.
Bericht wird im Stundensatz nach Aufwand und Umfang berechnet.
Die Preise für Thermografieaufnahmen richten sich nach Art und Dauer der nachgefragten Dienstleistung.
Anmerkung: Beratungspauschalen sind jeweils möglich, wenn der Beratungs- und Messbedarf 10 Stunden übersteigt.



